AGBs Reinhard Schafek e.U.

1. Voranmeldung und Übernahme und Übernahme der Mietsache

Um die Mietsachen abzuholen, muss der Mieter sie zuerst beim Vermieter voranmelden und eine Reservierungsbestätigung erhalten. Der Vermieter bemüht sich, die Terminwünsche des Mieters zu erfüllen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die aus einer Nichterfüllung resultieren sollten.

2 . Mietdauer und Rückgabe Der Vertrag endet, sobald alle gemieteten Gegenstände beim Vermieter zurückgegeben wurden. Wenn die Mietsache nicht pünktlich zurückgegeben wird, verlängert sich die Mietdauer automatisch. Ein Miettag entspricht 24 Stunden.

3. Ausweispflicht

Der Mieter muss sich beim Vermieter mit einem gültigen Lichtbildausweis ausweisen. Bei Neukunden wird eine Kopie des Ausweises erstellt. Der Vermieter speichert die folgenden Daten des Mieters: Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Firmenwortlaut/Firmenanschrift bei Geschäftskunden.

4. Kaution und Mietgebühr

Der Mieter muss bei Abholung der Mietsachen eine Kaution hinterlegen (höchstens EUR 350,00) und die Mietgebühr bezahlen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution zurückerstattet.

5. Eigentumsrecht Die gemietete Sache bleibt Eigentum des Vermieters. Eine Weitervermietung ist untersagt.

6. Prüfung der Mietsache Der Mieter muss etwaige Mängel an der Mietsache bei der Übernahme geltend machen. Sofern schriftlich nicht anders festgehalten wurde, geht der Vermieter davon aus, dass alle Mietgegenstände in gebrauchsfähigem Zustand sind. Allfällige Defekte während des Betriebs sind unvorhersehbar, daher wird vom Mieter ausdrücklich auf jegliche Schadenersatzforderung verzichtet, die auf technische Gebrechen zurückzuführen sind.

7. Freiwillige Einschulung & Instruction Manual Auf Wunsch des Mieters wird ihm gerne unser Wissen über die Handhabung der Geräte weitergegeben. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Mieters, diese Informationen auf Richtigkeit zu überprüfen. Vor dem Gebrauch von Vintage Linsen aus unseren Rental ist das Instruction Manual: "How to Cinemodded Vintage Lenses" zu lesen.

8. Sorgfaltspflicht Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Alle während des Mietzeitraums entstandenen Mängel und Defekte müssen bei der Rückgabe gemeldet werden.

9. Sicherheitsvorschriften Der Mieter muss alle notwendigen Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen einhalten.

11. Haftung

Der Auftraggeber übernimmt während des gesamten Zeitraumes der Miete (Zeitpunkt der Abholung bzw. Übergabe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe) für die vermieteten Waren die uneingeschränkte Haftung.

Sollten während der Mietdauer Schäden auftreten (wie z.B. aus Feuchtigkeit, aus unsachgemäßem Gebrauch, aus Bedienungsfehlern, aus fahrlässigem Verhalten, aus Betrieb durch ungeeignete Energiequellen, aus mangelhafter Wartung, aus Missachtung von Betriebsvorschriften, aus übermäßiger Beanspruchung, aus Anwendung ungeeigneter Betriebsmittel, wegen chemischer oder elektronischer Einflüsse), so verpflichtet sich der Mieter, alle notwendigen Reparaturen vom Vermieter durchführen zu lassen und die Kosten dafür zu tragen.

Bei Totalschaden oder Verlust sind die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen.

12. Rechnungslegung | Offene Zahlungen Es ist Sache des Mieters uns eine aktuelle Adresse oder E-Mailadresse bekanntzugeben. Nach Übermittlung der Rechnung an die uns vorliegende Adresse gilt diese als zugestellt. Sollte die Rechnung auf Dritte gehen so ist es Sache des Mieters dafür Sorge zu tragen, dass diese beglichen wird, es sei denn es gibt eine schriftliche, anders lautende Vereinbarung.

13. Inkasso An offene Forderungen wird seitens der Firma Reinhard Schafek e.U. nach Ablauf des 30 tägigen Zahlungsziels einmalig per Mail erinnert. Wenn nötig werden zwei Telefonate geführt um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen.Sollte der offene Betrag nach dieser Erinnerung immer noch nicht beglichen sein, wird eine zweite Mahnung per Einschreiben verschickt. In dieser Mahnung wird der Kunde auf die ausstehende Zahlung hingewiesen und um eine unverzügliche Zahlung gebeten. Zudem werden mögliche Konsequenzen wie Verzugszinsen und Mahngebühren erläutert.

Falls auch nach der zweiten Mahnung keine Zahlung eingeht, wird die Angelegenheit an ein Inkassounternehmen weitergeleitet. Dies kann zusätzliche Kosten für den Kunden verursachen.

Gerichtsstand ist Wien. Stand: Februar 2023

IMPRESSUM Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 5.


Domaineigner: Reinhard Schafek

Postanschrift: Hakelgasse 2/1/16 1110 Wien

Unternehmensgegenstand: Filmproduktion UID-Nummer: ATU77809579

Bankverbindung: N26 IBAN: DE22 1001 1001 2620 3100 82 BIC: NTSBDEB1XXX

Telefon: +4369912720989

E-Mail: reinhard@schafek.com URL: www.vintagelensrentalvienna.com


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